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Doppelzimmer sind Verletzung der Menschenwürde |
Strafgefangene können Verstöße gegen ihre Menschenwürde künftig auch rückwirkend feststellen lassen. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht in zwei Beschlüssen hingewiesen. In beiden Fällen ging es um die Doppelbelegung von Einzelzellen. In einem Fall war der Kläger während eines Gefangenentransportes für fünf Tage gemeinsam mit einem anderen Gefangenen untergebracht, im anderen Fall dauerte die Doppelbelegung der Zelle sogar rund drei Monate. In beiden Fällen wurden die Klagen als unzulässig eingestuft. Diese Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht nun aufgehoben, weil sie das Recht der Gefangenen auf “effektiven Rechtsschutz” verletze. Es könne nicht darauf ankommen, ob eine Verletzung der Menschenwürde nur vorübergehend geschehen sei, denn dem Recht auf Achtung der Menschenwürde komme in der Verfassung “ein Höchstwert” zu. ( Aktenzeichen: 2 BvR 553/01 und 2 BvR 261/01)
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